DSGVO - Handlungsfelder und Umsetzung im Personalbereich am 12.11.2018
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Über das Seminar
Mit der neuen DSGVO werden einige bislang übliche Verfahren im Personalmanagement rechtswidrig, z. B. beim Bewerbermanagement.
Auch ohne eigenständige DSGVO-Regelung zum Beschäftigtendatenschutz selbst besteht erhebliches Änderungspotenzial im Umgang mit personenbezogenen Daten von Beschäftigten. Somit sind die verantwortlichen Stellen unmittelbar gefordert, mit den getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nicht nur sämtliche Vorgaben der DSGVO einzuhalten und entsprechend zu dokumentieren, sondern auch die Einhaltung nachweisen zu können. Künftig ist das zu führende Verfahrensverzeichnis nach Art. 30 DSGVO sowie die Datenschutzfolgeabschätzung nach Art. 35 DSGVO vom Verantwortlichen und nicht mehr vom Datenschutzbeauftragten anzuführen.
Referenten
Recht, Grundsatzfragen, Beteiligungsverwaltung
Investitions- und Strukurbank Rheinland-Pfalz
Mainz
Senior Referentin Datenschutz
DZ BANK AG
Frankfurt/Main
Datenschutz-Experte
CDC Compliance & Datenschutz Consulting
Wiesbaden