• Die neue DSGVO: Update und Ausblick
    Neuregelungen • Dringende Handlungsfelder • Typische Schwachstellen • Betroffene Personalprozesse (Bewerbermanagement, Beschäftigtendatenschutz, Social Media Recruiting, u.a.) • Dokumentationspflichten • Effiziente Zusammenarbeit mit dem DSB • Gestaltung von  Betriebsvereinbarungen
  • Umgang mit Informations- und Dokumentationspflichten
    Praktische Umsetzung der Informationspflicht • Konsequenzen für die Gestaltung und Überwachung der Prozesse im Personalbereich • Zentrale Grundsätze • Anwendung des Berichtigungs- und Widerspruchsrechts • Zusammenarbeit mit externen HR-Dienstleistern • Was tun bei  "Datenschutzpannen"?
  • Risikoanalysen, Folgenabschätzung und Interessenabwägung
    Bereichsübergreifendes Berichtigungs- und Löschungskonzept • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten • Interessenabwägung und Folgenabschätzung: Konsequenzen für den Personalbereich • Profiling • Elektronische Personalakte

Mit der neuen DSGVO werden einige bislang übliche Verfahren im Personalmanagement rechtswidrig, z. B. beim Bewerbermanagement.

Auch ohne eigenständige DSGVO-Regelung zum Beschäftigtendatenschutz selbst besteht erhebliches Änderungspotenzial im Umgang mit personenbezogenen Daten von Beschäftigten. Somit sind die verantwortlichen Stellen unmittelbar gefordert, mit den getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nicht nur sämtliche Vorgaben der DSGVO einzuhalten und entsprechend zu dokumentieren, sondern auch die Einhaltung nachweisen zu können. Künftig ist das zu führende Verfahrensverzeichnis nach Art. 30 DSGVO sowie die Datenschutzfolgeabschätzung nach Art. 35 DSGVO vom Verantwortlichen und nicht mehr vom Datenschutzbeauftragten anzuführen.

Referenten

RA Dr. Ulrich Hallermann
Recht, Grundsatzfragen, Beteiligungsverwaltung
Investitions- und Strukurbank Rheinland-Pfalz
Mainz
Ulrike Seip
Senior Referentin Datenschutz
DZ BANK AG
Frankfurt/Main
Thomas Gutte
Datenschutz-Experte
CDC Compliance & Datenschutz Consulting
Wiesbaden