Hochrisikoländer und Korrespondenzbeziehungen

Modul 2

  • Teil 1: Korrespondenzbeziehungen
  • Teil 2: Hochrisikoländer

Unternehmen aus dem Finanzbereich und sonstige Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sind verpflichtet bei erhöhtem Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden. Ein solches höheres Risiko liegt entsprechend dem Geldwäschegesetz bei PEP- und Hochrisikoland-Geschäftsbeziehungen, Hochrisiko-Transaktionen und Korrespondenzbeziehungen vor. Trotz zahlreicher Erläuterungspapiere der Aufsicht und sonstiger relevanten Stellen bleibt der Bereich der verstärkten Sorgfaltspflichten für viele Verpflichtete ein komplexes und damit schwieriges Themenfeld.

Die Seminar-Referenten möchten Verpflichtete aus dem Finanzbereich dabei unterstützen, ein solides Verständnis zu diesem Themenfeld zu erlangen. Hierzu werden den Teilnehmern alle vom Gesetzgeber vorgebenden Fallgruppen für ein erhöhtes Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko und die korrespondierenden verstärkten Sorgfaltspflichten in zwei getrennt buchbaren Modulen umfassend dargestellt und erläutert. Die ausführliche Besprechung von Zweifelsfragen aus dem Tagesgeschäft rundet das Programm ab. Da die Veranstaltung sich an den Finanzbereich richtet und um einen möglichst großen Praxisbezug bemüht, erfolgt die Darstellung der zu treffenden Umsetzungsmaßnahmen anhand der typischerweise bei Unternehmen aus dem Finanzbereich vorzufindenden Prozesse und EDV-Systeme.

Die Neuerungen aus den BaFin AuA – BT Kreditinstitute werden im Seminar berücksichtigt!

Referenten

Dr. Asmerom Ogbamichael
Rechtsanwalt
Selbstständiger Unternehmensberater
Marco Santjer
Senior Compliance Officer
DWS Group
Frankfurt/Main