Round Table Geldwäsche – kompakt
Umsetzung der "5. Geldwäsche-Richtlinie" in deutsches Recht und die Auswirkungen auf die Praxis
- Inhalt der Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen auf die Praxis der Geldwäscheverhinderung
- Ausblick auf den avisierten „Besonderen Teil“ der BaFin-AuA für Kreditinstitute
- BaFin-Rundschreiben zu Hochrisiko-Staaten
- Allgemeinverfügungen zur Anordnung von Meldepflichten bei Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Bezug zu Nordkorea und/ oder dem Iran
Bundestag und Bundesrat haben im November 2019 dem Umsetzungsgesetz zur 5. EU-Geldwäscherichtlinie zugestimmt. Dadurch kamen mit dem neuen Geldwäschegesetz 2020, das bereits zum 1.1.2020 in Kraft getreten ist, eine Reihe von Neuerungen auch auf die Finanz- und Kreditwirtschaft zu. Weitere Änderungen sind mit dem bereits avisierten "Besonderen Teil" der BaFin-AuA für Kreditinstitute zu erwarten.
Der Round Table wird insbesondere die neuen Transparenzregisterpflichten und deren praxisgerechte Handhabung sowie geänderten verstärkten Sorgfaltspflichten des GwG behandeln. Dabei wir auch auf die jüngsten Veröffentlichungen der BaFin zu Hochrisikodrittstaaten eingegangen.
RAin Frömbgen und RA Langweg werden versuchen, Ihre aktuell noch bestehenden Fragen bestmöglich zu beantworten. Beide Referenten haben im Rahmen ihrer Verbandstätigkeit die Entwicklung der neuen GwG von Beginn an eng begleitet – von diesem Know-how können Sie beim Besuch des Round Table direkt profitieren!
Für Praktiker besonders reizvoll:
Gestalten Sie die Schwerpunkte des Round Table zu Ihrem eigenen Nutzen mit! Reichen Sie vorab – bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn – Ihre individuellen Fragen für die Round Table-Diskussion ein und diskutieren Sie diese mit Ihren Fachkollegen und den beiden Referenten. Für die Diskussion steht ausreichend viel Zeit zur Verfügung!