Prologveranstaltung zum 15. Jahreskongress zur Bekämpfung der Geldwäsche und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
- Gesetz zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
- Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG)
- und weitere Gesetzesvorhaben
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Mit unserer Prologveranstaltung zum 15. BankersCampus Jahreskongress zur Bekämpfung der Geldwäsche und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung am 2. Mai 2017 wollen wir Ihnen die gesetzlichen Grundlagen des neuen Geldwäschegesetzes und weiterer damit inhaltlich verbundener Regelungen vorab mitteilen. Nach derzeitigem Stand ist mit dem Inkrafttreten der Gesetze im Wesentlichen am 26. Juni 2017 zu rechnen.
Nach dieser Auftaktveranstaltung, die einen ersten inhaltlichen Gesetzesüberblick vermitteln soll, wird eine weitere Vertiefung auf dem 15. Jahreskongress zur Bekämpfung der Geldwäsche und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung vom 13. bis 15. September 2017 stattfinden. Wir bieten Ihnen daher auch eine attraktive Buchungsvariante für eine Kombination der Veranstaltungen an. Näheres dazu finden Sie in unserem Anmeldeformular.
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