PEPs und auffällige Transaktionen
Verstärkte Sorgfaltspflichten nach dem GwG (§ 15 GwG)
- Allgemeiner Teil: Das System der Kundensorgfaltspflichten und weitere fachliche Grundlagen zum Themenfeld verstärkte Sorgfaltspflichten
- PEPs: Überblick: PEPs und vergleichbare Kundengruppen – PEP-Definition, Regelbeispiel und aktueller Stand zur Liste der EU-Kommission – EDV-basierte PEP Abgleich – Verstärkten Sorgfaltspflichten
- Auffällige Transaktionen: Transaktionsbegriff des Geldwäschegesetzes – Begriff, Beispiele, regulatorische Vorgaben bzgl. der Handhabung – EDV-Monitoring und sonstige Überwachungsmaßnahmen – Verdachtsfallbearbeitung und Verdachtsfallmeldung
Unternehmen aus dem Finanzbereich und sonstige Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sind verpflichtet bei erhöhtem Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden. Ein solches höheres Risiko liegt entsprechend dem Geldwäschegesetz bei PEP- und Hochrisikoland-Geschäftsbeziehungen, Hochrisikotransaktionen und Korrespondenzbeziehungen vor. Trotz zahlreicher Erläuterungspapiere der Aufsicht und sonstiger relevanten Stellen bleibt der Bereich der verstärkten Sorgfaltspflichten für viele Verpflichtete ein komplexes und damit schwieriges Themenfeld.
Die vorliegende Veranstaltung möchte Verpflichtete aus dem Finanzbereich dabei unterstützen ein solides Verständnis zu diesem Themenfeld zu erlangen. Hierzu werden den Teilnehmern alle vom Gesetzgeber vorgebenden Fallgruppen für ein erhöhtes Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko und die korrespondierenden verstärkten Sorgfaltspflichten in zwei getrennt buchbaren Modulen umfassend dargestellt und erläutert. Die ausführliche Besprechung von Zweifelsfragen aus dem Tagesgeschäft rundet das Programm ab. Da die Veranstaltung sich an den Finanzbereich richtet und um einen möglichst großen Praxisbezug bemüht, erfolgt die Darstellung der zu treffenden Umsetzungsmaßnahmen anhand der typischerweise bei Unternehmen aus dem Finanzbereich vorzufindenden Prozesse und EDV-Systeme.