Verstärkte Sorgfaltspflichten nach dem GwG (§ 15 GwG)

  • Allgemeiner Teil: Das System der Kundensorgfaltspflichten und weitere fachliche Grundlagen zum Themenfeld verstärkte Sorgfaltspflichten
  • Korrespondenzbeziehungen: GwG-Definition & Erläuterungen der BaFin und sonstiger relevanter Stellen – Grundlagen zum Zahlungsverkehr – Speziell zum Korrespondenzbankgeschäft – Typische Geldwäscherisken und geforderte Sicherungsmaßnahmen – Die neuen EBA Leitlinien zu Korrespondenzbeziehungen
  • Hochrisikoländer: Erweiterte Hochrisikoland-Vorgaben des GwG (§ 15 GwG) – Die neue EU-Verordnung & das neues Rundschreiben der BaFin (06/2021) – Überblick zu den sonstigen für GwG-Verpflichte relevanten Länderlisten

Unternehmen aus dem Finanzbereich und sonstige Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sind verpflichtet bei erhöhtem Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden. Ein solches höheres Risiko liegt entsprechend dem Geldwäschegesetz bei PEP- und Hochrisikoland-Geschäftsbeziehungen, Hochrisikotransaktionen und Korrespondenzbeziehungen vor. Trotz zahlreicher Erläuterungspapiere der Aufsicht und sonstiger relevanten Stellen bleibt der Bereich der verstärkten Sorgfaltspflichten für viele Verpflichtete ein komplexes und damit schwieriges Themenfeld.

Die vorliegende Veranstaltung möchte Verpflichtete aus dem Finanzbereich dabei unterstützen ein solides Verständnis zu diesem Themenfeld zu erlangen. Hierzu werden den Teilnehmern alle vom Gesetzgeber vorgebenden Fallgruppen für ein erhöhtes Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko und die korrespondierenden verstärkten Sorgfaltspflichten in zwei getrennt buchbaren Modulen umfassend dargestellt und erläutert. Die ausführliche Besprechung von Zweifelsfragen aus dem Tagesgeschäft rundet das Programm ab. Da die Veranstaltung sich an den Finanzbereich richtet und um einen möglichst großen Praxisbezug bemüht, erfolgt die Darstellung der zu treffenden Umsetzungsmaßnahmen anhand der typischerweise bei Unternehmen aus dem Finanzbereich vorzufindenden Prozesse und EDV-Systeme.

Referenten

Dr. Asmerom Ogbamichael
Rechtsanwalt
Selbstständiger Unternehmensberater
Marco Santjer
Senior Compliance Officer
DWS Group
Frankfurt/Main