Das neue Geldwäschegesetz für Immobilienmakler, Güter- und Kfz-Händler
- Das neue Geldwäschegesetz für Verpflichtete aus dem Nichtbankensektor
- Grundlagenwissen zum neuen Geldwäschegesetz für Immobilienmakler, Güter- und Kfz-Händler
- Workshops
WS I: Geldwäschebekämpfung für Immobilienmakler
WS II: Geldwäschebekämpfung für Güterhändler
WS III: Geldwäschebekämpfung im Kfz-Handel
Das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen stellt Anforderungen u. a. an Güterhändler, Immobilienmakler und Kfz-Händler als Verpflichtete des Gesetzes.
Neben Organisationsänderungen wurde auch das Geldwäschegesetz komplett neu gefasst. Als Veranstalter im Bereich von Kreditinstituten haben wir mit unserem 15. Jahreskongress zur Bekämpfung der Geldwäsche und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung eine etablierte Veranstaltung mit ausgewiesenen Experten geschaffen. Wir bieten Ihnen mit dieser Sonderveranstaltung am 15. September 2017 die Möglichkeit, einen ersten Zugang zum Thema zu gewinnen, wie auch in Fachworkshops über die Konsequenzen zu sprechen.
Wir freuen uns, Ihnen mit diesem Angebot behilflich zu sein, sich den Anforderungen der neuen Gesetzgebung gewachsen zu zeigen.