Basis-Seminar zur Betrugs-Prävention
Effiziente Bekämpfung von Straftaten in Banken und Instituten
- Gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben
- Definition der sonstigen Straftaten in § 25h KWG
- Risikoarten
- Risikoanalyse zu den sonstigen strafbaren Handlungen (v.a. zum Finanzbetrug)
- Präventions- und Sicherungsmaßnahmen
- Untersuchungspflicht
- Bearbeitung von Schadensfällen und Erstattung von Strafanzeigen
Die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und sonstiger strafbarer Handlungen haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. So sind die entstandenen Schäden für die Kreditwirtschaft stetig angewachsen. Neben diesen materiellen Schäden drohen den Kreditinstituten aber auch erhebliche Reputationsrisiken und Strafen aus der Verletzung von Organisations-und Sicherungspflichten.
Nach § 25h KWG sind Kreditinstitute angehalten, durch die Schaffung angemessener geschäfts- und kundenbezogener Sicherungssysteme sowie Kontrollen strafbare Handlungen zu Lasten der Institute aber auch ihrer Kunden bereits im Vorfeld zu verhindern. Durch eine effiziente Abwehr von Finanzbetrug kann aber auch ein sehr effektiver Ertragsbeitrag durch die Vermeidung von Schäden geleistet werden.
Durch § 25h KWG und die Ergänzung der PrüfbV wird die Betrugsbekämpfung durch die Wirtschaftsprüfer ähnlich intensiv geprüft wie schon die Geldwäschebekämpfung.
Bereiten Sie sich rechtzeitig vor:
- Hinweise zur Erstellung der Risikoanalyse
- Sie erhalten den Überblick über die in Betracht kommenden Straftaten und Risiken
- Lernen Sie die Bedeutung der Ordnungswidrigkeiten kennen
- Methodik der Prävention
- Datenschutz und Arbeitsrecht − was ist erlaubt, was nicht?
- Wie muss, wie darf intern ermittelt werden?
- Ermittlungen und Datenschutz
- Die organisatorischen Anforderungen an das Institut
Das Referententeam stellt Ihnen die Thematik sowohl aus dem Blickwinkel der Kreditwirtschaft sowie aus der Sicht des Beraters dar.
Nutzen Sie die Gelegenheit während des intensiven Gesprächs und im Dialog mit den Referenten Ihre persönlichen Fragen zu klären! Gerne können Sie Ihre Fragen schon vorab per Telefax an 06221/65033-25 einreichen.
Vertiefende Kenntnisse können Sie im Aufbau-Seminar zur Betrugs-Prävention erwerben.