Anforderungen an Monitoring-Systeme als Teil des Risikomanagements
Speziell für kleinere und mittlere Institute
- Restriktionen aus gesetzlichen / aufsichtsrechtlichen Vorgaben
- Schritte der Risikoanalyse nach den Vorgaben der BaFin
- Bewertung von Verdachtsrisiken anhand von Beispielen
- Von der Risikoanalyse zu Sicherungsmaßnahmen
- Mögliche Indikatoren aus der Praxis für die Praxis
- Abwägung zwischen Prävention und nachträglicher Analyse
- Harte und weiche Faktoren
- Handlungsempfehlungen zu Schwellbeträgen, Stückzahlen etc.
Der größte Teil der Verpflichteten muss nach gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Grundlagen Datenverarbeitungssysteme für die Überwachung von Transaktionen vorhalten. Die Konfiguration dieser Systeme gehört zu den Sicherungssystemen nach GWG und ist somit originäre Aufgabe des Geldwäschebeauftragten.
Ziel des Seminares ist es, hersteller- und programmübergreifend die Problematik der Umsetzung von Verdachtsmomenten von der Generierung über die Risikoanalyse bis zur Darstellung im Rahmen der Datenverarbeitungssysteme zu erörtern. Lösungsansätze sowie mögliche Gefahren mit Blick auf die Bußgeldbewehrung werden anhand von praktischen Beispielen diskutiert.
Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeiter aus kleinen und mittleren Instituten und soll Informationen zur Bewertung der risikomindernden Eigenschaften von Sicherungsmaßnahmen mit besonderem Fokus auf die in den Datenverarbeitungssystemen hinterlegten Parameter anbieten und die Frage nach dem Unterschied von Parametern zur Bekämpfung von Geldwäsche bzw. sonstigen strafbaren Handlungen anhand von pragmatischen Ansätzen aus der Praxis beleuchten.