Zentrales Auslagerungsmanagement als Compliance-Funktion
- Einführung
- Compliance-Organisation im Auslagerungsprozess
- Wesentliche Aspekte des Auslagerungsprozesses
- EBA-Leitlinien zu Auslagerungen: MaRisk-Novelle 2020
Die MaRisk in der Fassung vom 27. Oktober 2017 enthielten in AT 9 erstmals die Anforderung an die Einrichtung eines Zentralen Auslagerungsmanagements. Die im Februar 2019 von der EBA veröffentlichten Guidelines on Outsourcing Arrangements (EBA/ GL/2019/02) enthalten umfangreiche und detaillierte Anforderungen zum Thema Auslagerungen. Die BaFin beabsichtigt, die vorgenannten Leitlinien bis zum Ende des Jahres 2020 in ihre Aufsichtspraxis zu integrieren, indem die MaRisk novelliert werden.
Die MaRisk legen für das Zentrale Auslagerungsmanagement insbesondere die folgenden Aufgaben fest:
- Implementierung und Weiterentwicklung eines angemessenen Auslagerungsmanagements und entsprechender Kontroll- und Überwachungsprozesse,
- Erstellung und Pflege einer vollständigen Dokumentation der Auslagerungen (einschließlich Weiterverlagerungen),
- Unterstützung der Fachbereiche bezüglich der institutsinternen und gesetzlichen Anforderungen bei Auslagerungen,
- Koordination und Überprüfung der durch die zuständigen Bereiche durchgeführten Risikoanalyse gemäß Tz. 2.
Das Seminar hilft Ihnen bei der Umsetzung der Anforderungen an das Zentrale Auslagerungsmanagement und damit verbundener Prozesse, indem Sie zunächst einen Überblick über die regulatorischen Vorgaben erhalten. Darauf aufbauend wird anhand von praktischen Umsetzungsvorschlägen aufgezeigt, wie Sie in Ihrem Institut die Vorgaben umsetzen können.