Webinar: Aktuelles zu Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Totalverlusten und Termingeschäften
nach § 20 Abs. 6 S. 5 und S. 6 EStG
- Historische Entwicklung
- Erläuterung der Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 S. 5 u. S. 6 EStG
- Auswirkungen auf depotführende Stellen und Anleger
- Stellungnahmen der Finanzverwaltung
Endlich final – Finanzverwaltung äußert sich!
Kern der Neuregelung in § 20 Abs. 6 EStG ist ein Abzugsverbot für Verluste aus Termingeschäften und Totalverlusten, soweit diese im jeweiligen Kalenderjahr € 10.000 übersteigen. Darüber hinausgehende Verluste sollen vortragsfähig sein und so in zukünftigen Jahren (ebenfalls jeweils auf € 10.000 beschränkt) zum Abzug kommen.
Die Neuregelung stellt aus Sicht der Steuerpflichtigen eine erhebliche Verschlechterung der bisherigen Rechtslage dar. Im Einzelfall kann die Neuregelung zu erheblichen Steuerbelastungen führen, obgleich aus wirtschaftlicher Sicht per Saldo keine Gewinne erzielt wurden.
Im Rahmen des Webinars erhalten die Teilnehmer Informationen aus erster Hand zur aktuellen Auffassung der Finanzverwaltung bzw. zum Stand aktueller BMF-Schreiben. Weiterhin sollen praxisrelevante Aspekte für Anleger und depotführende Stellen vermittelt werden.
Das Webinar gibt einen Überblick über die steuerlichen Folgewirkungen der Verlustverrechnungsbeschränkungen und soll notwendige Handlungen für die Praxis aufzeigen.