Verankerung der neuen MaRisk-Vorgaben in den Kreditprozessen
- Notwendige Prozessanpassungen durch neue MaRisk, direkt wirksame EBA-Leitlinien und konkretisierte ESG-Vorgaben
- Verankerung der neuen MaRisk-Anforderungen zur Kreditvergabe und Kreditüberwachung in den Kreditprozessen
- Umsetzung der Nachhaltigkeits-Anforderungen im Kreditprozess mit Schwerpunkt auf die Immobilienfinanzierung
- Auswirkungen von Klimarisiken und klimabezogenen Risiken auf das Finanzsystem – Mögliche Szenario-Betrachtungen und Risiko-Analysen
- Überleitung von ESG-Risiken in die »traditionellen« Risikokategorien
Durch die MaRisk-Novelle ergeben sich wesentliche Neuerungen und Änderungen aus der Einbeziehung der EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung sowie der neuen Nachhaltigkeitsanforderungen in die nationalen Aufsichtsanforderungen. Aufgrund des Umfangs und des hohen Detaillierungsgrads der neuen Anforderungen besteht – insbesondere bei LSI-Instituten, die die internationalen Regularien bisher nicht direkt umzusetzen hatten – großer Anpassungsbedarf.
Zum einen ist der interne Governanceund Kontrollrahmen für die Kreditgewährung und Kreditentscheidung grundlegend zu überarbeiten, zum anderen sind Ansätze zur Prüfung der zukunftsgerichteten und nachhaltigen Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit und Bonität bei der Kreditvergabe und der Kreditanalyse zu implementieren.
Insbesondere die Szenarioanalysen bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit der Finanzierungen gehen mit großen Herausforderungen für die Institute einher. Weitere Schwerpunkte der neuen MaRisk sind die Abbildung von Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement sowie der Umgang mit den Risiken aus Immobilien-Eigenanlagen sein, die künftig noch mehr im Fokus der Aufsicht stehen werden.