Update Insolvenzrecht
- Neue Rechtsprechung zum Überschuldungsbegriff
- Qualifizierung von Steuerforderungen als Masseverbindlichkeit
- Restschuldbefreiungsphase
- Stärkung der Gläubigerrechte durch das ESUG
- Schutzschirmverfahren nach ESUG
- Ausblick: Geplante Gesetzesänderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren
Das Insolvenzrecht ist geprägt von sich stetig verändernder Rechtsentwicklung. Insbesondere die Insolvenzrechtsreform in diesem Jahr erfordert stetige Anpassungen des Wissenstands an die aktuellen Gesetzesänderungen und deren Auslegung. Hier knüpft die Veranstaltung an: Eingeteilt in Unternehmer- und Verbraucherinsolvenzen zielt sie darauf ab, den Teilnehmern Gesetzesnovellierungen sowie die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Insolvenzrecht – einschließlich wichtiger instanzgerichtlicher Urteile – näherzuführen.
So bringt die Einführung des auf das ESUG zurückgehende Schutzschirmverfahrens ein neues Rechtsinstitut in das deutsche Insolvenzrecht. In Anlehnung an das amerikanische Chapter-11-Verfahren stellt es eine Art Eigenverwaltung zur Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens dar. Das Insolvenzgericht räumt dem Unternehmen hierbei drei Monate Zeit zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans ein, wenn dieses wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens stellt. Dies setzt voraus, dass der Schuldner seine Zahlungen noch nicht vollständig eingestellt hat und dessen Sanierung sich nicht offensichtlich als aussichtlos darstellt.
Aber auch auf Seiten der Verbraucherinsolvenzen gibt es neue Entwicklungen. So soll nach erstinstanzlicher Rechtsprechung die Sperrfrist-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ebenfalls auf die Rücknahmefiktion anwendbar sein. Bei derartiger Tendenz der Rechtsprechung wird es daher immer wichtiger, in der Vorbereitung und während der Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Fehler zu begehen. Hierbei unterstützt die Veranstaltung die Teilnehmer, indem in ihr die aktuellen Anforderungen an die Akteuere eines Insolvenzverfahrens praxisgerecht aufbereitet werden.