UPC-Colloquium
Der regelmäßige Austausch über UPC und UP
- Topaktuelle Themen zum Einheitlichen Patentgericht UPC und zum Patent mit einheitlicher Schutzwirkung
- Einmal pro Monat (immer ein Freitag) von 11.00-12.00 Uhr
- Live und interaktiv von Ihrem PC, Tablet oder Handy aus
- Diskussion und Austausch im Kreis von erfahrenen Expert*innen und Kolleg*innen
- Fortbildungsbescheinigung nach § 15 FAO
Das UPC-Colloquium bietet Patent-Praktiker*innen ein regelmäßiges interaktives und hoch effizientes Forum des fachlichen Austauschs bei minimalem Zeitaufwand und ohne Reise- und Hotelkosten. In den Jahren 2022 und 2023 haben über 100 Mitglieder das Format regelmäßig genutzt, um die neuesten Entwicklungen zu diskutieren.
Ein Team herausragender Referent*innen bespricht einmal pro Monat Rechts- und Praxisfragen zum EPG und zum Patent mit einheitlicher Schutzwirkung. Die Mitglieder hören die Vorträge der Referent*innen, sehen ihre Vortragspräsentationen und können anschließend über ihr Mikrofon und ihre Kamera unkompliziert Rückfragen stellen und an den Diskussionen teilnehmen.
Den Mitgliedern steht ein kennwortgeschützter Mitgliederbereich zur Verfügung, in dem die Aufnahmen der Sitzungen angeschaut und die Vortragsunterlagen heruntergeladen werden können. So haben sie die Möglichkeit, Sitzungen, die sie aus Termingründen nicht wahrnehmen konnten, nachzuverfolgen oder auch bestimmte Themen noch einmal zu hören und zu vertiefen.
Das UPC-Colloquium dient einem intensiven fachlichen Austausch und der Diskussion aktueller und künftiger Rechtsentwicklungen. Es findet als Live-Webinar einmal pro Monat freitags in der Zeit von 11:00 –12:00 Uhr statt. Ein Einstieg ist jederzeit möglich.
Fachanwaltsfortbildung
Sie erhalten zum Ende jedes Jahres eine Bescheinigung, die Ihre Mitgliedschaft im UPC-Colloquium sowie die Dauer der von Ihnen besuchten Sitzungen dokumentiert. Diese Bescheinigung erfüllt die Voraussetzungen einer Fortbildungsbescheinigung für Fachanwälte im gewerblichen Rechtsschutz nach § 15 FAO und umfasst bei regelmäßigem Besuch 12 Zeitstunden pro Jahr. Die Möglichkeit der Interaktion mit den Referent*innen und untereinander ist gemäß § 15 Abs. 2 FAO durchgehend gewährleistet. Den Nachweis der Teilnahme erbringen Sie durch das Einschalten Ihrer Kamera.