Umsetzung & Prüfung neue MaRisk-Anforderungen zur Kreditvergabe & Kreditüberwachung
Verankerung der neuen Vorgaben in den Kreditprozessen
- MaRisk-Novellierung 2022: Neuerungen, Konkretisierungen, Schwerpunkte
- Neue Verweistechnik bzgl. der Einbeziehung ergänzender (EBA-)Regularien in die MaRisk
- Umsetzung neuer MaRisk-Anforderungen zur Kreditvergabe und Kreditüberwachung und Begleitung der Umsetzung durch die Interne Revision
- Neue Anforderungen an den Umgang mit Risiken aus Immobilien im Eigengeschäft
- Auswirkungen von ESG-/Nachhaltigkeitsrisiken auf das Risikomanagement
- Praxisansätze zur Prüfung der zukunftsgerichteten und nachhaltigen Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit & Bonität bei der Kreditvergabe und der Kreditanalyse
Die MaRisk befinden sich in der Finalisierung. Wesentliche Neuerungen und Änderungen ergeben sich aus der Einbeziehung der EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung sowie der neuen Nachhaltigkeitsanforderungen in die nationalen Aufsichtsanforderungen.
Aufgrund des Umfangs und des hohen Detaillierungsgrads der neuen Anforderungen besteht – insbesondere bei LSI-Instituten, die die internationalen Regularien bisher nicht direkt umzusetzen hatten – großer Anpassungsbedarf. Zum einen ist der interne Governance- und Kontrollrahmen für die Kreditgewährung und Kreditentscheidung grundlegend zu überarbeiten, zum anderen sind Ansätze zur Prüfung der zukunftsgerichteten und nachhaltigen Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit & Bonität bei der Kreditvergabe und der Kreditanalyse zu implementieren.
Insbesondere die Szenarioanalysen bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit der Finanzierungen gehen mit großen Herausforderungen für die Institute einher. Weitere Schwerpunkte der neuen MaRisk 2022 werden die Abbildung von Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement sowie der Umgang mit den Risiken aus Immobilien-Eigenanlagen sein, die künftig noch mehr im Fokus der Aufsicht stehen werden.