Umsetzung neuer MaRisk- & BAIT-Vorgaben im Auslagerungsmanagement
Praxisbezogene Umsetzungstipps und notwendige Prozessanpassungen
- Erweiterte Aufgabenstellungen im Auslagerungsmanagement identifizieren sowie die Rolle des Auslagerungsbeauftragten implementieren
- Regulatorische Herausforderungen der aktuellen MaRisk/BAIT/EBAVorgaben in der täglichen Praxis kennen und umsetzen
- Der interne Risikoanalyse-Prozess für Auslagerungen als wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements
- Relevante Quellen und Aufbau eines effizienten Dienstleister-Reportings
- Sicherstellung der Konsistenz von Auslagerungen, Geschäftsstrategie und Risikoappetit
Die neuen MaRisk und BAIT bringen umfassende Neuerungen und Klarstellungen im Bereich von Auslagerungsmanagement und Dienstleistersteuerung mit sich. Auslagerungsprozesse und Dienstleister-Reporting haben in vielen bisherigen Aufsichtsprüfungen gravierende Mängel aufgezeigt.
Wesentliche Feststellungen für die Institute, die geprüften Bereiche, aber teilweise auch für die Interne Revision waren die Folge.
Die neuen MaRisk (AT 9) sowie die neuen BAIT konkretisieren daher – zusammen mit den EBA-Leitlinien zu Auslagerungen bzw. IKT- und Sicherheitsrisiken – die Anforderungen der Bankenaufsicht an die Banken und Sparkassen in Bezug auf den Umgang mit Auslagerungen und Fremdbezügen im Bereich der externen (IT-)Dienstleistungen. Insbesondere die Auslagerungsprozesse sind auf die bestehende Risikosituation im Institut anzupassen.
Das (zentrale) Auslagerungsmanagement und die Interne Revision sind daher angehalten, in enger Abstimmung mit den Fachabteilungen Prozesse und Strukturen aufzusetzen sowie beständig zu prüfen, dass eine risikoorientierte Steuerung und Berichterstattung erfolgt.
Im Seminar berichtet der Referent aus seiner Auslagerungsmanagement- Praxis und gibt wertvolle Hinweise und Praxistipps zur risikoorientierten und prüfungssicheren Umsetzung der neuen Anforderungen.