Umsatzsteuerliche Organschaft
Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung und Änderung der Verwaltungsauffassung
- Umsatzsteuerliche Voraussetzungen
- Eingliederungsvoraussetzungen nach nationalem Recht – organisatorisch, finanziell, wirtschaftlich
- Ausblick auf MwStSystRL und deren Anforderungen
- Auswirkungen der Organschaft
- Besonderheiten bei Eingangs- und Ausgangsleistungen
- Grenzüberschreitende Wirkungen der Organschaft
Die umsatzsteuerrechtliche Organschaft gewinnt zunehmend an Komplexität. Die gesetzliche Regelung in Deutschland enthält eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen, die unionsrechtskonform, d.h. im Lichte ihrer unionsrechtlichen Vorgabe zu interpretieren sind. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesfinanzhof (BFH) haben hierzu in diversen Grundsatzurteilen Stellung bezogen. Diese Entscheidungen erfordern eine völlig neue umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Unternehmensgruppen.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt auf diese Rechtsprechung reagiert. Durch das BMF-Schreiben vom 26. Mai 2017 wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) an die Urteile von EuGH und BFH angepasst.
Die Neuregelungen haben Einfluss auf die Beurteilung der Steuerschuldnerschaft, die Vorsteuerabzugsberechtigung, die steuerliche Haftung und nicht zuletzt auf die Steuererklärungspflichten im Konzern. Darüber hinaus können bestehende Gruppenstrukturen die Neuregelung (auch in laufenden Betriebsprüfungen) nutzen, um eine bisher nach Verwaltungsauffassung nicht mögliche Organschaft nunmehr zu argumentieren oder eine nicht gewünschte Organschaft jetzt rechtssicher zu vermeiden.
Bei dem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Konsequenzen des neuen BMF-Schreibens und praktische Handlungsempfehlungen, wie Sie die Neuregelungen optimal für Ihr Unternehmen nutzen können.