• Was ist ein Konsignationslager?
  • Vorabfrage: direkte Lieferung (verbindliche Bestellung) oder Lieferung über ein Konsignationslager?
  • Anforderungen der Vereinfachungsregelung in der EU (Blick über die Grenze) und in Deutschland
  • Meldepflichten für die Anwendung der Vereinfachungsregelung
  • Aufzeichnungspflichten für die Anwendung der Vereinfachungsregelung
  • Aktuelle Zweifelsfragen und praktische Umsetzungsfälle
  • Anwendung der Konsignationslagerregelung in Sonderfällen (z.B. Kommission)
  • Sonderfall der Verbindung von Zollager und Konsignationslager

Bei Produktion und Handel erfreuen sich Konsignationslager großer Beliebtheit. Dabei ist ein Konsignationslager nicht gesetzlich bestimmt. Grenzüberschreitende Lieferbeziehungen mit Warenlieferungen über Konsignationsläger führten in Deutschland in der Vergangenheit zu Registrierungspflichten. Zum 1.1.2020 wurde EU-weit eine Vereinfachungsregelung für Warenlieferungen über Konsignationslager mit dem neuen Art. 17a MwStSystRL (in Deutschland § 6b UStG) eingeführt. Erste Hinweise zur Anwendung und Zweifelsfragen enthalten die sog. Explanatory Notes. Nun hat die Finanzverwaltung auch in Deutschland eine eigene Verwaltungsanweisung zur Aufnahme der Konsignationslagervereinfachungsregelung in den Umsatzsteuer- Anwendungserlass auf den Weg gebracht. Hierin werden Grundsätze und Zweifelsfragen geregelt und zugleich bedauerlicherweise neue Fragen aufgeworfen.

Das BMF-Schreiben liegt derzeit nur als Entwurf vor und soll noch vor Webinarbeginn final veröffentlicht werden. Das Webinar gibt einen Überblick über die gesetzliche Regelung in Deutschland sowie Praxisfragen in der Umsetzung.

Referenten

RA/StB Dr. Carsten Höink
Geschäftsführender Gesellschafter
INDICET PARTNERS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hamburg/Münster