• Grenzüberschreitende Warenlieferungen ins EU-Ausland und in Drittstaaten
  • Risiken und Nachweispflichten: Vermutungsregelung §17aUstDV, Gelangensbestätigung, ATLAS-Verfahren etc.
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb und Einfuhren aus dem Drittland
  • Konsignationslager-Regelung ab 2020 im Lichte der Quick Fixes
  • Reihengeschäfte (EU und Drittland)

Internationale Umsatzsteuersachverhalte werden zunehmend komplexer, und die Sensibilität der Finanzund Zollverwaltungen nimmt – mit potenziell gravierenden finanziellen Folgen – weiter zu. In Deutschland, einem der »Exportweltmeister«, sind grenzüberschreitende Warenlieferungen für viele Unternehmen ein alltägliches Geschäft. Eine korrekte umsatzsteuerliche Erklärung und Fakturierung sind unerlässlich, da Fehler bei einem Regelsteuersatz von 19 Prozent zu erheblichen Margenverlusten und einer nachhaltigen Steuerbelastung führen können. Darüber hinaus variiert die umsatzsteuerliche Behandlung des Warenverkehrs stark, abhängig von der gewählten Supply Chain.

Das in der EU geplante definitive Umsatzsteuersystem, das auf dem »Bestimmungslandprinzip« basiert, soll Unternehmen künftig administrative Vereinfachungen und mehr Rechtssicherheit bieten.

In diesem Update-Seminar erhalten Sie einen aktuellen Überblick über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht und deren Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis. Nach einer kurzen Darstellung der systematischen Herangehensweise, der relevanten Rechtsgrundlagen und Verwaltungsanweisungen werden insbesondere praxisnahe Fälle diskutiert, deren Lösungen gemeinsam erarbeitet werden.

Termine für dieses Seminar

Referenten

RA/StB Dr. Carsten Höink
Geschäftsführender Gesellschafter
INDICET PARTNERS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hamburg/Münster
Ferdinand Huschens
Umsatzsteuerexperte
Berlin

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