Alle Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer in einem 2-stündigen Update

  • Rückwirkung der Rechnungsberichtigung und Verwaltungsauffassungen zur Rechnung
  • Neues BMF-Schreiben zum Einzweck- und Mehrzweckgutschein v. 2.11.2020
  • Neues BMF-Schreiben zur Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung
  • Änderung der Verwaltungsauffassung zur Werklieferung und deren Folgen
  • Neues BMF-Schreiben zum Vorsteuerabzug der EUSt

2020 gab es eine Vielzahl an Änderungem im Bereich der Umsatzsteuer. Grund genug sich folgenden Themen in einem Update zu widmen. Rechnungen können mit Rückwirkung berichtigt werden. Doch was sagt die Finanzverwaltung? Mit BMF-Schreiben vom 18.09.2020 wurden die Eckpunkte vorgestellt.

Die Anwendung der Regelungen zu den Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen wurden seitens der Verwaltung mit BMF-Schreiben vom 02.11.2020 erläutert. Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 09.10.2020 zur Umsetzung der verschärften Anforderungen an die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferungen seit 01.01.2020 Stellung genommen und Hinweise zur Auslegung der Begrifflichkeit "aktives Verwenden" gegeben.

Zudem wurde mit BMF-Schreiben vom 16.07.2020 endlich Klarheit geschaffen über die Frage, ob Incoterms® Einfluss auf den Vorsteuerabzug der EUSt haben. Zu Änderungen führt auch das BMF-Schreiben vom 01.10.2020 in dem die Definition der Werklieferung geändert wurde.

Referenten

RA/StB Dr. Carsten Höink
Geschäftsführender Gesellschafter
INDICET PARTNERS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hamburg/Münster