Teilungsversteigerungen bei der "Aufhebung einer Gemeinschaft"
Rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf die Grundschuldgläubiger und die Kreditabwicklung in der Praxis
- Grundzüge des gerichtlichen Teilungsversteigerungsverfahrens und Abgrenzung zur Gläubiger-Versteigerung
- Antragsrechte, Versteigerungsbedingungen, Wertermittlung und Erlösverteilung
- Umgang mit bestehenbleibenden Rechten
- Behandlung von Rückgewähransprüchen bei teilvalutierenden Grundschulden
- (Sonder-)Kündigungsrechte des Erstehers
Das gerichtliche Verfahren der Teilungsversteigerung dient der (zwangsweisen) "Aufhebung einer bestehenden Gemeinschaft" an einem Grundstück. Ziel der Teilungsversteigerung ist in erster Linie die Umwandlung des Grundbesitzes in Geld zur Vereinfachung der Erlösverteilung.
Durch die stetig wachsende Zahl von Ehescheidungen und vermehrte Streitigkeiten unter Erben im Rahmen komplizierter Erbauseinandersetzungen nehmen auch die Teilungsversteigerungen weiter zu. Eine Teilungsversteigerung läuft dabei grundsätzlich nach denselben Regeln ab wie eine Zwangsversteigerung. Aber es gibt wesentliche Unterschiede.
Als Grundschuld-Gläubiger sind Banken und Sparkassen von diesem Verfahren zunehmend betroffen und müssen sich mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen und Verfahrensabläufen auseinandersetzen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Grundschuld des Kreditinstituts nicht voll valutiert wurde und somit Rückgewähransprüche zu beachten sind. Weitere Streitigkeiten können auftreten, wenn die Grundschuld nicht auf allen Miteigentumsanteilen lastet.
In unserem Banken-Praxis-Seminar erhalten Sie wertvolle Hinweise und Praxistipps zur Sicherung Ihrer Grundschuldforderungen im Falle einer Teilungsversteigerung.