Teilungsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft und Bankgrundschuld

  • Grundzüge des gerichtlichen Teilungsversteigerungsverfahrens und Abgrenzung zur Gläubiger-Versteigerung
  • Antragsrechte, Versteigerungsbedingungen, Wertermittlung und Erlösverteilung
  • Umgang mit bestehenbleibenden Rechten
  • Behandlung von Rückgewähransprüchen bei teilvalutierenden Grundschulden
  • (Sonder-)Kündigungsrechte des Erstehers

Das gerichtliche Verfahren einer Teilungsversteigerung dient der (zwangsweisen) »Aufhebung einer bestehenden Gemeinschaft« an einem Grundstück. Ziel der Teilungsversteigerung ist in erster Linie die »Umwandlung des Grundbesitzes in Geld« zur Vereinfachung der Erlösverteilung.

Durch vermehrte Streitigkeiten bei Ehescheidungen und unter Erben im Rahmen komplizierter Erbauseinandersetzungen nehmen auch Teilungsversteigerungen weiter zu. Eine Teilungsversteigerung läuft dabei grundsätzlich nach denselben Regeln ab wie eine Zwangsversteigerung. Aber es gibt wesentliche Unterschiede, die es zu kennen gilt. Als Grundschuld-Gläubiger sind Kreditinstitute von diesem Verfahren zunehmend betroffen und müssen sich mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen und Verfahrensabläufen auseinandersetzen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Grundschuld nicht voll valutiert wurde und somit Rückgewähransprüche zu beachten sind. Weitere Streitigkeiten können auftreten, wenn die Grundschuld nicht auf allen Miteigentumsanteilen lastet.

In unserem Online-Seminar erhalten Sie wertvolle Hinweise und Praxistipps zur Sicherung Ihrer Grundschuldforderungen im Falle einer Teilungsversteigerung.

Termine für dieses Seminar

Referenten

Dipl.-Rechtspfleger (FH) Daniel Kemter
Generalbevollmächtigter
Hoerner Bank AG

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