Vorbeugung und Verhalten im Ernstfall

  • Rechtliche Grundlagen des ärztlichen Berufs
  • Medizinethische Grundlagen des ärztlichen Berufs
  • Strafe – nicht versicherbar
  • Straftatbestände und deren Vermeidbarkeit
  • Zivilrechtliche Haftung – Schadensersatzleistungen
  • Beweisregeln des Zivilrechts
  • Spezialfragen

In den letzten Jahren hat die Anzahl von Schadensersatzforderungen gegen Kliniken und Ärzte zugenommen. Am häufigsten werden Ansprüche wegen Behandlungs- und Aufklärungsfehlern geltend gemacht. Beschränken sich die Folgen in Zivilprozessen auf die Zahlung erheblicher Schadensersatz- sowie Schmerzensgeldsummen, so haben Ärzte oder Klinikdirektoren in mit dem Schadensfall verbundenen Strafverfahren den Verlust der Approbation zu befürchten, was Ihnen zugleich die Existenzgrundlage entzöge.

Die Anzahl komplexer medizinischer Eingriffe nimmt stetig zu, wodurch auch die Zahl der Beteiligten steigt. Der Risikofaktor „Mensch“ vergrößert sich. Viele Kliniken sind daher gezwungen, Risikomanagementsysteme nach dem Vorbild der freien Wirtschaft zu implementieren. Auch die medizinische Informatik forscht auf diesem Gebiet mit dem Ziel, durch innovative Arbeitshilfen potenzielle Fehler zu vermeiden.

Doch lassen sich viele Fehler und mit ihnen einhergehende Kosten nur durch ein rechtskonformes Verhalten der Beteiligten nachhaltig verhindern. Hier knüpft unsere Veranstaltung an. Leitende und verantwortende Ärzte sind eingeladen, ihren Kenntnisstand über die Grenzen des ärztlichen Behandlungseingriffs aufzufrischen und zu vervollständigen. Insbesondere die Rechtsprechung hat in den letzen Jahren Verbotenes und Erlaubtes neu definiert, das Ihnen unser Referent Wolfgang Putz, Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Medizinrechts, gerne aufbereitet näher bringt und Ihnen erläutert, wie Gefahrensituationen und rechtliche Übertretungen verhindert werden können.

Im Vordergrund stehen hierbei neben den zivilrechtlichen Haftungsrisiken insbesondere auch die strafrechtlichen Sanktionen, gegen welche der Arzt sich nicht versichern kann. Weiterhin steht sowohl das Standesrecht des Arztberufs auf der Agenda als auch Spezialthemen wie u. a. die im letzen Jahr durch den  Bundesgerichtshof neu geregelte Sterbehilfe oder die aktuelle Rechtsprechung zur Präimplantationsdiagnostik.

Referenten

Wolfgang Putz
Rechtsanwalt
Putz & Steldinger, Medizinrechtliche Sozietät
München