Praxis-Umsetzung neue Wertpapierinstitutsvergütungsverordnung (WpIVV)
- Einordnung in den vergütungsregulatorischen Kontext
- Wesentliche Inhalte der neuen WpIVV im Überblick
- Allgemeine und besondere Anforderungen an die Risk Taker-Vergütung
- Gruppenweite Vergütungsstrategie
- Vergütungs-Governance
- Besonderheiten bei der Risk Taker Identifikation
- Umsetzungsfristen und Priorisierung
Nach mehreren Jahren der Konsultation gilt seit Januar 2024 die WpIVV für alle Mittleren Wertpapierinstitute und damit die nationale Umsetzung der Vergütungsregelungen aus der europäischen IFD.
Auch wenn die Namensgebung und Struktur der Regulierung stark an den Bankensektor erinnert, so gibt es doch wesentliche Unterschiede bei Rege- lungstiefe und Inhalt. Beispielweise sind nur Mittlere Wertpapierinstitute und dort nur die Risk Taker betroffen. Darüber hinaus gilt keine starr vorgegebene Obergrenzenregelung für variable Vergütung. Für die Risk Taker-Vergütung ist aber künftig für einen Teil der Institute, wie in den Banken, eine Risikoadjustierung nötig, also unter anderem ein drei- bis fünfjähriger Aufschub und Rückforderungsbedingungen für die variable Vergütung.
Nach einer Übergangsfrist für den Großteil der Anforderungen gelten die Vergütungsregelungen ab dem Vergütungsjahr 2025 und werden anschließend auch Gegenstand der Jahresabschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfer.
Für die Praxis stellt sich damit die Frage, welche Themen mit welchen Prioritäten angegangen werden sollten und wie der Sprung in eine regulierte Vergütungswelt gelingen kann, ohne Teile des Instituts oder der Gruppe abzuhängen (Stichwort: Durchgängige Anreizstrukturen).
Das Seminar gibt einen Überblick zu den wesentlichen Aspekten der WpIVV und zeigt Praxisbeispiele und möglichen Handlungsbedarf auf.