Post BREXIT - Auswirkungen des BREXITs bei der Umsatzsteuer
- Lieferungen über den Stichtag und deren Abwicklung
- Besonderheiten bei Ausfuhrlieferungen und Einfuhrlieferungen
- Registrierungspflichten der UK Lieferanten in Deutschland oder der DE Lieferanten in Großbritannien
- Erforderlichkeit eines zollrechtlichen indirekten Stellvertreters und Abwicklung
- Versandhandel – Was ist das low value scheme (bis 135 GBP)?
- Wie werden Warenlieferungen über eine Online-Marketplace nach Großbritannien abgewickelt?
- Was ist bei der Sonderrolle von Nordirland zu beachten und welche Änderungen erfolgen im Warenverkehr mit Nordirland?
Seit dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich endgültig aus der Zollunion mit der EU und dem Binnenmarkt ausgetreten. Mit dem Ende der Übergangsphase gilt das Vereinigte Königreich als Drittland und für die Umsatzsteuer ergeben sich deutliche Änderungen.
Der innergemeinschaftliche Warenverkehr wird zur Ausfuhrlieferung und Einfuhrlieferung. Aber auch beim Versandhandel gelten nun andere Regelungen. In Großbritannien gilt nun eine Spezialregelung für Lieferungen bis zu 135GBP. Manche Unternehmen merken daher erst nun, dass sie bereits in Großbritannien Steuerschulder geworden sind. Aber auch viele Vereinfachungen und Vorteile des MWSt-Binnenmarktes sind nicht mehr nutzbar.
Welche Änderungen gibt es bei der Umsatzsteuer und was muss unbedingt beachtet werden?