• Unterschiede zwischen PCT, EPÜ und nationaler Patentanmeldung
  • Ablauf des PCT-Verfahrens
  • Anmeldeformular, Gebühren, Fristen
  • Nationale Fortsetzung des Verfahrens
  • Elektronische Dienste
  • Formulare, Amtsschreiben, praktische Übungen

Für den Schutz von Patenten im Ausland stehen unterschiedliche Anmeldewege zur Verfügung. Die Arbeit in der Patentverwaltung ist ohne Kenntnisse der unterschiedlichen Anmeldewege und ihres Zusammenwirkens nicht denkbar. Das Seminar vermittelt diese Kenntnisse im Bezug auf den Patentzusammenarbeitsvertrag PCT in leicht verständlicher und systematischer Form.

Der PCT ermöglicht es Patentanmeldern, die Angehörige eines Vertragsstaates sind oder ihren Sitz in  einem Vertragsstaat haben, durch Einreichen einer einzigen Patentanmeldung bei der WIPO oder bei einem anderen zugelassenen Amt wie dem Deutschen oder dem Europäischen Patentamt für alle Vertragsstaaten des PCT ein Patent zu beantragen.

Die Teilnehmer des Seminars werden in die Lage versetzt, das PCT-Verfahren effektiv und  selbständig zu bearbeiten. Sie erhalten konkrete Hinweise und Tipps zum Ausfüllen der amtlichen Formulare, zur Berechnung von Gebühren und Fristen sowie zu einer fachkundigen und effizienten Bewältigung ihrer Arbeit. Die erworbenen Kenntnisse werden die Teilnehmer direkt in ihrer täglichen Arbeit umsetzen können.

Die Teilnehmer entwickeln so ein vertieftes Verständnis für grundlegende Zusammenhänge im PCT-Verfahren und können künftig Fachbegriffe und Abläufe korrekt einordnen. Das im Seminar erworbene Wissen wird den Teilnehmern außerdem eine effiziente Zusammenarbeit mit Vorgesetzten, Kollegen und Erfindern ermöglichen.

Referenten

Wilhelm Worofka
IPAN GmbH Intellectual Property Associates Network
München