Erweiterte Anforderungen an die Kreditvergabe, Kreditüberwachung und Kreditprüfung – Operationalisierung der neuen Vorgaben in den Kredit-Prozessen

  • MaRisk-Novellierung 2023: Neuerungen, Konkretisierungen, Schwerpunkte
  • Neue MaRisk-Verweistechnik zur Einbeziehung ergänzender Regularien
  • Umsetzung neuer Anforderungen zur Kreditvergabe & Kreditüberwachung
  • Neue Anforderungen an den Umgang mit Risiken aus Immobilien im Eigengeschäft
  • Auswirkungen von ESG-/Nachhaltigkeitsrisiken auf das Risikomanagement
  • Praxisansätze zur Umsetzung der Neuerungen in den Kreditprozessen

Die MaRisk befinden sich in der Finalisierung. Wesentliche Neuerungen und Änderungen ergeben sich aus der Einbeziehung der EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung sowie der neuen Nachhaltigkeitsanforderungen in die nationalen Aufsichtsanforderungen.

Aufgrund des Umfangs und des hohen Detaillierungsgrads der neuen Anforderungen besteht – insbesondere bei LSI-Instituten, die die internationalen Regularien bisher nicht direkt umzusetzen hatten – großer Anpassungsbedarf. Zum einen ist der interne Governance- und Kontrollrahmen für die Kreditgewährung und Kreditentscheidung grundlegend zu überarbeiten, zum anderen sind Ansätze zur Prüfung der zukunftsgerichteten und nachhaltigen Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit & Bonität bei der Kreditvergabe und der Kreditanalyse zu im plementieren. Insbesondere die Szenarioanalysen bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit der Finanzierungen gehen mit großen Herausforderungen für die Institute einher.

Weitere Schwerpunkte der neuen MaRisk 2022 werden die Abbildung von Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement sowie der Umgang mit den Risiken aus Immobilien-Eigenanlagen sein, die künftig noch mehr im Fokus der Aufsicht stehen werden.

Referenten

Dirk Lötters
Referatsleiter Bankgeschäftliche Prüfungen
Deutsche Bundesbank
Hannover
Iris Steinfeld
Senior Prozessmanagerin Umsetzung EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und Überwachung
Hamburger Sparkasse
Hamburg