Aufsichtskonforme Umsetzung (Fachbereich) & Prüfung (Interne Revision)

  • Nicht zu unterschätzende Neuerungen insbesondere für nicht-bedeutende Institute
  • Weitreichende Änderungen bei Identifizierung und Analyse von Risikoträgern
  • Änderungen bei Vergütungsbemessungsgrundlagen, Bilanzsummengrenzen und Offenlegungspflichten
  • Änderungen für den Personalbereich als bisherige Kontrollfunktion im Sinne der IVV
  • Anpassungen in der Prüfungsplanung, Prüfungsdurchführung, Prüfungsumfang und Berichterstattung für Interne Revision und externe Prüfer

Weiterhin bestehen große Unsicherheiten bzgl. der aufsichtskonformen Umsetzung und Prüfung der Anforderungen aus der Neufassung der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) mit der hauptsächlich die Anforderungen der neuen europäischen Kapitaladäquanzrichtlinie V (CRD V) umgesetzt
werden sollten.

Die nicht zu unterschätzenden Neuerungen und Änderungen betreffen insbesondere kleinere, nicht bedeutende Institute und Kapitalverwaltungsgesellschaften / Wertpapierdienstleister sowie Asset Manager mit weitreichenden Konsequenzen. Unter anderem besteht künftig Pflichten zur Identifizierung von Risikoträgern für nicht-bedeutende CRR-Institute und bedeutende Nicht- CRR-Institute sowie zur Risikoträgeranalyse für bedeutende CRR-Institute.

Weitere Änderungen bestehen beispielsweise bei den Vergütungsbemessungsgrundlagen, der Durchschnittsbildung bei der Bilanzsummengrenze, den Offenlegungspflichten und dem Personalbereich als bisherige Kontrollfunktion im Sinne der IVV.

Die Interne Revision muss daher entsprechende Anpassungen in der Prüfungsplanung und bei den Prüfungshandlungen in diesem Prüffeld vornehmen und hat über die IVV-Umsetzung zu berichten.

Im Seminar erhalten Sie wertvolle Praxistipps und Hinweise für die Umsetzung der neuen IVV-Anforderungen sowie Prüfungstipps und Ansätze für die Prüfung der IVV-Vorgaben.

Referenten

Charlotte Graf
Prüfungsleiterin Revision, Spezialistin IVV-Prüfungen
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
Frankfurt/Main