Neue ImmoWertV und neue ImmoWert-Anwendungshinweise
Auswirkungen auf die Wertermittlung von Immobilien & Grundstücken im Kreditgeschäft
- Neue Vorgehensweisen in der Immobilienbewertung
- Neue anzusetzende Gesamt- und Restnutzungsdauern der bewerteten Objekte
- Wiedereinführung des Regionalfaktors zur Berücksichtigung des jeweiligen Baupreisniveaus
- Die besondere Rolle des Gutachterausschusses bei der Parameterfestsetzung
- Heranzuziehende Bewirtschaftungskosten im Ertragswertverfahren
- Umgang mit grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen
Am 1. Januar 2022 tritt die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) in Kraft. Zusammen mit den geplanten Anwendungshinweisen führen die neuen Vorgaben zu Veränderungen in der Wertermittlung bei Verkehrswerten von Immobilien und Grundstücken. Aktuell sind die entsprechenden Vorgaben noch auf mehrere unterschiedliche Regelungswerke verteilt (ImmoWertV 2010, Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL), Sachwertrichtlinie (SW-RL), Vergleichswertrichtlinie (VW-RL), Ertragswertrichtlinie (EW-RL) und Teile der Wertermittlungsrichtlinie 2006).
Diese wurden nun in der neuen Immo‐ WertV und zugehörigen Anwendungshinweisen zusammengeführt. Änderungen ergeben sich beispielsweise bzgl. der Wiedereinführung des Regionalfaktors zur Berücksichtigung des jeweiligen Baupreisniveaus, der anzusetzenden Gesamtnutzungsdauer sowie der heranzuziehenden Bewirtschaftungskosten im Ertragswertverfahren. Ein weiterer Diskussionspunkt ist der Umgang mit grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen.
Das Seminar zeigt wertvolle Bewertungsansätze auf und gibt Praxistipps für eine effiziente und risikoorientierte Wertermittlung.