• Vor- und Nachteile gegenüber Gemeinschaftsmarke und IR-Marke
  • Wann sollte man Marken national anmelden?
  • Best practice: Welche Vorgehensweise ist ratsam?
  • Zusammenarbeit mit Anwälten im Ausland
  • Besonderheiten ausgewählter Länder und Regionen

Der Markenschutz durch Gemeinschaftsmarke und internationale Registrierung versagt, wenn ein Land außerhalb der EU, in dem die Marke geschützt werden soll, nicht Mitglied im Madrider System ist. In einem solchen Fall bleibt nichts anderes übrig, als die Marke direkt im jeweiligen Land anzumelden. Die direkte Anmeldung von Marken im Ausland hat gegenüber Gemeinschaftsmarke und IR-Marke Vor- und Nachteile und ist auch nicht in allen Ländern gleichermaßen empfehlenswert.

Das Seminar informiert umfassend über die Rechts- und Praxisfragen, die bei einer direkten Anmeldung von Marken im Ausland beachtet werden müssen. Die Referentin verfügt hierzu über mehr als 20-jährige Berufserfahrung und vermittelt den Teilnehmern wertvolle Einblicke, mit welchen Besonderheiten und Herausforderungen bei Auslandsanmeldungen zu rechnen ist. Das Seminar ist als Vertiefungsseminar auf Diskussion und intensiven Erfahrungsaustausch angelegt.

Referenten

Sonja Schäffler
Rechtsanwältin
Schaeffler IP
Köln