Kosmetika - Aktuell: Abgrenzung · Kosmetikrichtlinie in EU, USA & Asien · Werbung & Marketing

  • Abgrenzung: Arzneimittel und Kosmetika
  • Rechtliche Grundlagen für das InVerkehrbringen kosmetischer Mittel
  • Gesetzliche Regelungen und Umsetzung der Kosmetikrichtlinie in der EU
  • Werbung und Wirkungsaussagen
  • USA und Asien im Überblick

Als Voraussetzung für ein erfolgreiches "InVerkehrbringen" von kosmetischen Produkten sind in der Pharma- und Kosmetikindustrie strikte Anforderungen zu erfüllen. Für die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sind die Firmen selbst verantwortlich und müssen neben der Umsetzung spezieller Richtlinien und den Grundsätzen einer "Guten Herstellerpraxis" (GMP) ebenso Produktbeobachtungs- und Meldepflichten nachkommen. Hiermit wird sichergestellt, dass kosmetische Mittel in definiertem Qualitätsstandard hergestellt und vermarktet werden. Die Diskussion um erlaubte und unzulässige Werbung sowie die definierte Abgrenzung zu Arzneimitteln ist für eine erfolgreiche Positionierung neuer Marken auf dem Kosmetikmarkt essentiell.

Dieses Seminar zur Abgrenzungsproblematik, rechtlichen Grundlagen und deren Umsetzung sowie zur Werbethematik vermittelt Ihnen alle notwendigen Hintergründe und Maßnahmen, die in Ihrem Unternehmen zu beachten sind.

  • Wie erfolgt die Abgrenzung zu Arzneimitteln im nationalen Recht?
  • Welche rechtlichen Grundlagen bestehen für ein erfolgreiches InVerkehrbringen kosmetischer Mittel?
  • Welche aktuellen Anforderungen an Herstellerbetriebe sind zu beachten?
  • Welche länderspezifischen Eigenheiten gibt es bei der Umsetzung der Kosmetikrichtlinie in der EU?
  • Welche Folgen zieht eine unzulässige Werbung mit sich?

Profitieren Sie von den langjährigen praxisnahen Erfahrungen unserer Expert/Innen und klären Sie Ihre fachbezogenen Fragen während intensiver Gespräche!

Referenten

Klaus Liebscher
Regulatory Affairs
Procter & Gamble Service GmbH
Darmstadt
Dr. Alexander Natz, LL.M.
Geschäftsfeldleiter Europa
Bundesverband der pharmazeutischen Industrie e.V
Brüssel
Dr. Kerstin Stephan
Fachapothekerin für Arzneimittelinformation; Validierung
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Bonn