Klinische Prüfungen mit Medizinprodukten – „Good Clinical Practice“ für Prüfer und Studienteam

  • Gesetze und Richtlinien – praxisnah
  • Die Rolle der Ethikkommissionen
  • Qualifikation der Prüfer und Geeignetheit der Prüfstelle
  • Die Überwachung durch die Landesbehörden
  • Praktische Aspekte zur Studiendurchführung

Für klinische Prüfungen mit Medizinprodukten gelten seit dem 21. März 2010 die Vorschriften der Änderungsrichtlinie 2007/47/EG. Die Neuerungen sind mit der im Mai verabschiedeten Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten (MPKPV) in deutsches Recht implementiert worden. Daraus ergeben sich weitreichende Konsequenzen für Prüfärzte und Studienteam bei der Durchführung klinischer Prüfungen mit Medizinprodukten.

Als Prüfer bzw. Hauptprüfer müssen Sie mit den Grundzügen des Medizinprodukterechts, den rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlagen von klinischen Prüfungen oder Leistungsbewertungsprüfungen vertraut sein.

Dieser Kurs dient dazu, die geforderten Kenntnisse umfassend und praxisnah zu vermitteln.

Zertifizierung durch die Landesärztekammer und Anerkennung der Ethik-Kommission: Der Kurs wird von der zuständigen Landesärztekammer als Veranstaltung im Rahmen der ärztlichen Fortbildung anerkannt. Jeder Teilnehmer erhält am Ende des Kurstages ein Zertifikat zum Nachweis der erworbenen Kenntnisse, z.B. zur Vorlage bei der Ethikkommission im Rahmen von Studienanträgen.

Referenten

Petra Roos-Pfeuffer
Fachv. Dezernentin für Medizinprodukte Fachzentrum Produkte und Betriebssicherheit
Regierungspräsidium
Kassel
Dr. med. Thorsten Gorbauch
Facharzt für Klinische Pharmakologie
Dr. Astrid Gießler
Referentin für Medizinprodukteüberwachung
Regierungspräsidium Karlsruhe