Identitäts- und Rechtemanagement AKTUELL
Neue BAIT-Vorgaben zur (Neu-)Vergabe und Kontrolle von Berechtigungen
- Neue BAIT-Vorgaben im Bereich Identitäts- und Rechtemanagement
- Rezertifizierung und Rechtevergabe als häufige Feststellungsquelle bei (Aufsichts-)Prüfungen
- Neue Pflichten und erweiterte Aufgaben für die IT-Organisation, ISB und DSB
- Erweiterte Anforderungen an Prozesse, Genehmigungsverfahren und Dokumentation bei (Neu-)Vergabe und Rechtewechsel
- Besonderheiten im Umgang mit privilegierten Nutzern / Admins
- Praxis- & Umsetzungs-Tipps
Die neuen BAIT erweitern die regulatorischen Anforderungen an das Identitäts- und Rechtemanagement (bisher Benutzerberechtigungsmanagement) und fordern explizit eine risikoorientierte regelmäßige Überprüfung der (kritischen) IT-Berechtigungen. Es muss zwingend sichergestellt werden, dass miteinander unvereinbare Tätigkeiten durch unterschiedliche Mitarbeiter durchgeführt und auch bei Arbeitsplatzwechseln Interessenkonflikte vermieden werden (AT 4.3.1 MaRisk) sowie angemessene technisch-organisatorische Ausstattung (AT 7.2 MaRisk) als Grundvoraussetzungen für ein funktionierendes und aufsichtskonformes Identitäts- und Rechtemanagement vorhanden ist.
Zugriffsrechte und Zugangsrechte sollen nach dem Prinzip der minimalen Rechtevergabe nur denjenigen Personen erteilt werden, die diese auch tatsächlich benötigen ("Need-to-know"-Prinzip). Der Rechtevergabe-Prozess ist daher klar zu definieren und zu dokumentieren um eine prüfungssichere Rechtevergabe im Einklang mit den geltende Berechtigungskonzepten und der IT-Strategie sicherzustellen.
Im Seminar erhalten Sie konkrete und direkt anwendbare bzw. umsetzbare Praxistipps.