Die neue Unionsmarkenverordnung
- Organisatorische und inhaltliche Änderungen
- Ungenaue Begriffe in Verzeichnissen nationaler Marken und EU-Marken
- Praktische Tipps zur Abfassung von Verzeichnissen mit Blick auf Eintragung und Benutzung
- Anpassung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen nach Art. 28 Abs. 8
- Offene und versteckte Fristverkürzungen im neuen Recht
Die Verordnung (EU) 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Gemeinschaftsmarkenverordnung – die so genannte "Unionsmarkenverordnung" – ist am 23. März 2016 in Kraft getreten. Das Amt trägt seitdem die Bezeichnung „Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)“ und die Gemeinschaftsmarke wird seitdem als "Unionsmarke" bezeichnet.
Neben diesen formalen Punkten enthält die Verordnung zahlreiche materiellrechtliche Änderungen, die zum Teil gravierende Auswirkungen auf die gesamte europäische Markenpraxis haben. Die Tagung informiert über diese Änderungen und bietet ein Forum zur Diskussion der zahlreichen Umsetzungsfragen.
Ein Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der Anpassung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen nach Art. 28 Abs. 8 der Unionsmarkenverordnung, für die eine Ausschlussfrist bis zum 24. September 2016 vorgesehen ist. Die Teilnehmer erhalten wertvolle Entscheidungshilfen zu inhaltlichen und formellen Fragen der Anpassung und haben Gelegenheit, sich über die Zweifelsfragen der Neuregelung im Kreise von Experten und Praktikern auszutauschen. Sie erfahren, welche Schritte andere Markeninhaber in der aktuellen Situation unternehmen und wie Sie ihre Handlungspielräume optimal nutzen können.