Welche Wirtschaftsgüter fördern die Digitalisierung?

  • Das GWG-Wahlrecht seit dem 01.01.2018 in Verbindung mit dem Einkommensteuer-Richtlinien
  • Die neue Sofort-AfA für digitale Wirtschaftsgüter seit 01.01.2021
  • Was bedeutet ERP-Software?
  • Anwendungsvorgaben und Regeln der neuen steuerlichen Sofort-AfA

Mit dem Bund-Länder-Beschluss vom 19.01.2021 hat unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel zusammen mit der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder angekündigt, dass zur Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend ab 01.01.2021 sofort abgeschrieben werden können. Es wurde eine schnelle untergesetzliche Regelung avisiert, von der vor allem alle, die im Homeoffice arbeiten, profitieren sollen.

Mit der Vorankündigung wurden aber auch viele Fragen aufgeworfen, die es zu klären gilt. Vor allem ist wichtig zu wissen, was unter Computerhardware und Software zur Dateneingabe und - verarbeitung zu verstehen ist. Was gehört alles zu den bestimmten digitalen Wirtschaftsgütern, die die Digitalisierung fördern sollen?

Die angekündigte, untergesetzliche Regelung liegt nun aktuell in Form eines Entwurfes für ein BMF-Schreiben vor. Fassen wir alle für Sie in der Buchhaltung, speziell Anlagenbuchhaltung sowie in der Investitionsplanung wichtigen Informationen aus diesem Entwurf zusammen. Vergleichen wir die Neuregelungen mit den bislang geltenden Vorgaben, die damit bezüglich dieser Wirtschaftsgüter abgeschafft werden. Und prüfen wir die Anwendung in der Handelsbilanz.

Referenten

Uwe Jüttner
Präsident
European Management Accountants Association
Bonn