Die neue Nachhaltigkeit nach MiFID II
Check-Up: ESG nach MiFID II und weiteren aktuellen Entwicklungen im Wertpapiergeschäft
- Aufsichtspraxis & Aktuelle Entwicklungen: Product Governance
- Erweiterte Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen
- Aufzeichnungspflichten bei telefonischer / elektronischer Kommunikation
- WpHG-MaAnzVO: Aktuelle Prüfungspraxis
- Geeignetheitsprüfung & Äquivalenzcheck
- Ausblick: Neuregelungen nach MiFID II Review
ESG/Nachhaltigkeit nach MiFID
Sie möchten Green-washing vermeiden. Sie suchen Klarstellungen oder Updates und möchten sich informieren, was aufsichtlich in der Pipeline hängt. Sie suchen eine erste Markteinschätzung nach der erweiterten Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen und möchten wissen, was sich in der Wertpapier-Compliance ändert? Dann könnte dieses Seminar für Sie das Richtige sein:
Was erwartet Sie?
Ein Potpourri an Themen, das Ihnen einen Überblick geben soll darüber, was gerade in der WpHG-Compliance mit dem Fokus MiFID II und Nachhaltigkeit relevant ist. Hier geht es darum, die aktuellen Anforderungen einzuordnen und Ihnen eine Struktur an die Hand zu geben. Sie erarbeiten sich, wohin die Entwicklungen gehen, was zukünftig auf Sie zukommt und wie Sie sich darauf vorbereiten. Anschließend besprechen wir die regulatorischen Dauerbaustellen und zwar genau das, was Sie, Ihre Häuser und den Markt betreffen und was Sie im Moment ganz besonders herausfordert:
Zuwendungen und Inducements auf nationaler und europäischer Ebene; Wir schauen auf Taping/Sprachaufzeichnung, denn hier erfreut uns die Aufsicht mit regelmäßigen Nachjustierungen – die nicht in Form von Gesetzen, sondern im Rahmen von FAQs erfolgen. Geeignetheitserklärungen und Product-Governance sind weitere Themen, die Sie vermutlich umtreiben. Bei allen Themen ist die Verknüpfung zum Mega-Thema "Nachhaltigkeit" unverkennbar und erhöht die Komplexität noch weiter.
Sachkundenachweis
Die Teilnahme am Seminar dient als Nachweis der Sachkunde zu den rechtlichen Grundlagen gem. WpHGMaAnzV sowie als Fortbildungsnachweis für Anwälte nach § 15 FAO.