Die neue Marktmissbrauchsverordnung
Neues Sanktionsregime mit potentiell "existenzvernichtenden Strafen"!
- Einführung in die MaMiVO
- Ad-hoc-Publizität
- Vorschriften zu "Directors Dealings"
- Tatbestände des "Insiderhandelsverbots"
- Einführung von Insiderverzeichnissen
- Neues Sanktionsregime
Im Jahre 2003 wurde die erste EU-Marktmanipulationsrichtlinie eingeführt. Aufgrund der Finanzkrise sah sich der Europäische Gesetzgeber veranlasst zum 3. Juli 2016 neue – deutlich verschärfte – Vorgaben in diesem Bereich einzuführen. Von dieser Neuregelung sind nicht nur Finanzdienstleister und Unternehmen des geregelten Marktes, sondern auch erstmals im Freiverkehr gelistete Unternehmen, betroffen.
Daher sollten alle Mitarbeiter der Bereiche, die mit Kontrollaufgaben in diesem Spektrum beauftragt sind, sich mit der Neuregelung eingehend beschäftigen. Das Seminar beabsichtigt, diesen Mitarbeitern eine praktische Übersicht der wichtigsten Neuerungen vorzustellen und sie somit in die Lage zu versetzen, die erforderlichen Anpassungen zeitnah und kosteneffektiv umzusetzen. Dies ist insbesondere aufgrund der massiv ausgeweiteten Strafdrohungen, die von der Veröffentlichung des Regelverstoßes mit Namensnennung bis zu umsatzbezogenen Strafen (bis zu 15 % des Gesamtumsatzes!) reichen, geboten.
RA Christian Dargatz ist aufgrund seiner langjährigen Erfahrung bei führenden internationalen Finanzdienstleistern bestens geeignet, eine gut strukturierte Übersicht über den Regulierungsrahmen zu geben, diesen mit praktischen Beispielen zu verdeutlichen und Ihnen so ein zeitraubendes Eigenstudium zu ersparen. Seine Erfahrungen aus der Umsetzung der ursprünglichen Marktmissbrauchsrichtlinie, inklusive der Schaffung von geeigneten Richtlinien und Inhouse Schulungsmaßnahmen, kann so nutzbringend für Ihr eigenes Unternehmen eingesetzt werden.