• Informations- und Beweisbeschaffung
  • Vorbeugender Rechtsschutz
  • Schutz nach erfolgter Rechtsverletzung
  • Werbung, Vertrieb, Import, Export, Transit
  • Beschlagnahmen an der Grenze
  • Gerichtliche und außergerichtliche Verfahren
  • Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft

"Ohne wirksame Instrumente zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums werden Innovationen und kreatives Schaffen gebremst und Investitionen verhindert" (aus der Präambel zur Richtline 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums).

Mit der Umsetzung der Richtlinie 2004/48/EG des europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (sog. Enforcement Richtlinie) in deutsches Recht haben sich zum 1. September 2008 einige Änderungen ergeben. Dem Schutzrechtsinhaber werden eine Reihe von Instrumenten in die Hand gegeben, die ihm die Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen erleichtern sollen.

In diesem praxis-orientierten Seminar werden die Änderungen und deren praktische Auswirkungen auf die Durchsetzung von geistigen Schutzrechten, insbesondere anhand des Markenrechts, umfassend dargestellt und anhand von Fallbeispielen veranschaulicht. Schwerpunkte sind dabei vor allem die neuen Auskunfts- und Beweissicherungsansprüche, Rückruf- und Schadensersatzansprüche sowie die Beschlagnahme von Ware bei der Einfuhr in die EU und nach Deutschland.

Referenten

RA Dr. Magnus Hirsch
Partner
Schwarz Kelwing Wicke Westpfahl
Frankfurt/Main
RA Dr. Klaus Oppermann
Syndikus
Volkswagen AG
Wolfsburg
RA Markus von Fuchs, LL.M.
Partner
Schwarz Kelwing Wicke Westpfahl
Berlin