Das neue Geldwäschegesetz - Umsetzung des Industriestandards
- Die Sorgfaltspflichten
Allgemeine, vereinfachte, verstärkte Sorgfaltspflichten / Verbotene Geschäfte - Der risikobasierte Ansatz
- Der neue wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen / Eigentümer oder „unter deren Kontrolle“ / Auf deren Veranlassung / Gesellschaften oder Stiftungen / GbRs / Wohnungseigentümergemeinschaften - Geänderte Herausforderungen an den GWB
Interne Sicherungsmaßnahmen / Stärkung des Geldwäschebeauftragten / Ausreichende Ressourcen / Zahlungsverkehr / Interne Grundsätze / Sicherungssysteme
Bereits im Herbst 2008 haben wir eine Reihe − von stets ausgebuchten − Umsetzungs-Workshops zum im August 2008 in Kraft getretenen GwBekErgG angeboten. Um der Kreditwirtschaft über die Gesetzesbegründung hinaus konkrete Implementierungshilfen zu geben, arbeitet der ZKA an ergänzenden Auslegungs- und Anwendungshinweisen (Industriestandards), die mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der BaFin abgestimmt werden. Diese Industriestandards stehen im Mittelpunkt unseres Workshops und werden Ihnen von den Referenten ausführlich erläutert.
Der "Umsetzungs-Workshop" richtet sich an Geldwäsche-Beauftragte und die für Risiko- und Changemanagement verantwortlichen Mitarbeiter in der Kreditwirtschaft. Das Referenten-Team stellt Ihnen Umsetzungsansätze vor und gibt konkrete Organisationsvorschläge für eine praxis- und risikoorientierte Umstellungsplanung.
Beide Referenten sind ausgewiesene Experten der Geldwäsche-Bekämpfung, so dass Sie Antworten auf Fragen erhalten werden, die bisher offen geblieben sind! Sie können die Umsetzung des neuen Gesetzes in Ihrem Institut optimal vorbereiten und werden an viele Fragestellungen mit größerer Sicherheit herangehen können. Nutzen Sie die Gelegenheit während des Workshops und im Dialog mit den Referenten Ihre persönlichen Fragen zu klären! Gerne können Sie Ihre Fragen schon vorab per Telefax an 06221/65033-29 einreichen.