Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - AGG

  • Grundstrukturen des Gesetzes
  • Persönlicher Geltungsbereich
  • Diskriminierungsmerkmale des AGG
  • Rechtfertigung der Diskriminierung
  • Rechtsfolgen und Geltendmachung von Ansprüchen
  • Die betriebliche Praxis
  • Lösungsmöglichkeiten und Organisationspflichten
  • Der Betriebsrat und seine Rechte
  • Antidiskriminierungsstellen in Betrieb und Bund

Mit Inkrafttreten des neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zum 1. August 2006 hat das deutsche Arbeitsrecht eine einschneidende Veränderung erfahren.

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat direkten Einfluss auf die betriebliche Praxis und unmittelbare Auswirkungen auf die Personalarbeit. Informieren Sie sich über die neue Gesetzeslage und bereiten Sie sich topaktuell auf dieses Gesetz vor. Mit dem neuen Gesetz werden Diskriminierungen im Arbeitleben umfassend verboten, ob aus Gründen der Rasse, der Religion, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Identität, der Weltanschauung, einer Behinderung oder der ethnischen Herkunft.

Hieraus ergeben sich maßgebliche Veränderungen in der Arbeitswelt wie z.B. der Ausschreibung offener Stellen über Auswahlentscheidungen im internen und externen Personalbeschaffungsprozess bis hin zu Kündigungen und der Regelung der betrieblichen Altersversorgung.

Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer Diskriminierung liegt zukünftig beim Arbeitgeber, daraus ergeben sich für den Arbeitgeber neue Organisationspflichten wie z.B. umfassende Dokumentation bei personellen Entscheidungen.

Daneben begründet das AGG auch einen Schutz vor Benachteiligung im allgemeinen Zivilrecht, also bei allen Arten von Verträgen. Hierdurch werden auch andere Unternehmensbereiche betroffen.

Sie werden praxisnah auf das neue Gesetz vorbereitet. Es werden relevanten Inhalte des Gesetzes erörtert, die sich daraus ergebenden Risiken diskutiert und Lösungen zu einer diskriminierungsfreien und betriebswirtschaftlich sinnvollen Vorgehensweise vorgestellt. Formulare sowie Checklisten erleichtern hierbei die Überprüfung.

Referenten

RA Jean Martin Jünger
Lehrbeauftragter Wirtschafts- & Arbeitsrecht
Hochschule Heidelberg und DHBW Mannheim