Arbeitsrecht in der Praxis - 1. Tag
Von der Anbahnung bis zum Arbeitsvertrag

  • Grundbegriffe des Arbeitsrechts
  • Besondere Berufsgruppen
  • Anbahnung von Arbeitsverhältnissen
  • Der Arbeitsvertrag
  • Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
  • Optimale Vertragsgestaltung
  • Rolle des Betriebsrats

Erfolgreiche Personalarbeit setzt ein fundiertes, immer wieder aktualisiertes Wissen im Arbeitsrecht voraus. Nur so können Sie in arbeitsrechtlich relevanten Situationen sicher entscheiden und potentielle Gefahren erkennen.

So kann schon eine fehlerhafte Stellenausschreibung Gerichtsprozesse nach sich ziehen (Stichwort Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Auch bei einem Vorstellungsgespräch ist Vorsicht geboten. Unzulässige Fragen können Zeit und Geld kosten. Beim Vertragsabschluss gibt es zahlreiche Stolperfallen, deren Nichtbeachtung einem teuer zu stehen kommen können. Einen Schwerpunkt dieses Intensiv-Lehrgangs bildet deshalb das Arbeitsvertragsrecht – von der Anbahnung bis zur Anfechtung des Arbeitsverhältnisses.

Am 2. Seminartag werden arbeitsrechtliche Sonderfragen behandelt. Hier erfahren Sie alles, was Sie zu Berufsausbildung, Teilzeit und Befristung, Betriebsübergang und zum Arbeitszeugnis wissen  müssen.

Weiterer Schwerpunkt dieses Seminars ist die rechtssichere Beendigung von Arbeitsverhältnissen. In diesem Zusammenhang werden die Voraussetzungen einer Abmahnung ebenso  erläutert, wie z.B. Inhalt, Formen und Fristen der Kündigung.

Die Vermittlung der Lerninhalte erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzesänderungen und Rechtsprechung sowie anhand von Checklisten. Profitieren Sie von den  Erfahrungen und Tipps unseres erfahrenen Referententeams.

Referenten

RA Jean Martin Jünger
Lehrbeauftragter Wirtschafts- & Arbeitsrecht
Hochschule Heidelberg und DHBW Mannheim