ArbEG-Pauschalvergütung und Rechteabkauf
- Anreizsysteme für Erfindungen
- Einführung & Umsetzung eines Vergütungssystems in der Praxis
- Internationale Konzernrichtlinien zu Diensterfindungen
- Abkaufsysteme in der Praxis
- Praxis der DPMA-Schiedsstelle und Gerichte zu Abkaufsystemen und zu Pauschalvergütungsvereinbarungen
- Pauschalvergütungssystem beim Schutzrechtskomplex
Auch 2022 bieten wir Ihnen wieder die Möglichkeit, sich an zwei aufeinander folgenden Tagen über wichtige Fragen und neueste Entwicklungen im Arbeitnehmererfindungsrecht zu informieren. Die beiden Seminartage sind auch einzeln buchbar:
Forschung und Entwicklung in länderübergreifenden Teams werden in der Praxis immer öfter zum Normalfall und werfen Probleme bei der Anwendung des ArbEG in Konzernkonstellationen auf. Am ersten Seminartag informieren Sie unsere Referenten umfassend und praxisnah über die Rechts- und Gestaltungsfragen, die bei konzern- und länderübergreifenden Sachverhalten im Arbeitnehmererfindungsrecht zu beachten sind. Die Referenten geben konkrete Empfehlungen u.a. zur Handhabung der aus der konzernrechtlichen Rechtsprechung folgenden Probleme bei Anwendung des ArbEG.
Viele Unternehmen nutzen bereits die Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten von Pauschalvergütungs- und Rechteabkaufsystemen im Arbeitnehmererfindungsrecht. Am zweiten Seminartag stellen die Referenten die verschiedenen Systeme zur Abgeltung von ArbEG-Vergütungsansprüchen vor und erörtern ihre Anwendungsbereiche in der Praxis sowie die rechtliche Wirksamkeit entsprechender Vereinbarungen.
Der Besuch der Seminare setzt Grundkenntnisse und erste Praxiserfahrung im Arbeitnehmererfindungsrecht voraus. Das Doppelseminar ist auf Diskussion und intensiven Erfahrungsaustausch angelegt.