Information vs. Werbung: Kommunikation bei Rx-Arzneimitteln am 09.06.2016
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Über das Seminar
Die Information über verschreibungspflichtige Arzneimittel unterliegt wichtigen regulatorischen Beschränkungen: Gegenüber Fachkreisen ist eine Bewerbung vor bzw. außerhalb der Zulassung verboten, gegenüber Verbrauchern/Patienten dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel überhaupt nicht beworben werden. Dabei sind die Grenzen zwischen zulässiger Information und verbotener "Werbung" z.T. fließend.
Im Seminar werden die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie insbesondere die relevanten Gerichtsentscheidungen anhand von Beispielsfällen praxisnah dargestellt und wichtige Tipps für die Gestaltung von Pressemitteilungen, Patienteninformationsbroschüren und sonstiger Kommunikation an die Hand gegeben.
Referenten
Syndikusanwältin
Merck KGaA
Darmstadt
Partner
Meisterernst Rechtsanwälte
München