Workshop: Mediation als Alternative im IP- und Wirtschaftsrecht am 27.08.2015
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Über das Seminar
Seit dem 1. Januar 2015 müssen Fachanwälte mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung pro Jahr nachweisen. Bis zu fünf Zeitstunden können im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt.
Der Abend-Workshop "Mediation als Alternative im IP- und Wirtschaftsrecht" bietet Fachanwälten im Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwälten im Handels- und Gesellschaftsrecht die Möglichkeit, ihre jährliche Fortbildungsverpflichtung in vollem Umfang an zwei Präsenztagen zu erfüllen. Hierzu besuchen die Teilnehmer einen der Sommerlehrgänge 2015
• PATENTRECHT 2015
• MARKENRECHT 2015
• ARBEITNEHMERERFINDUNGEN 2015
• GESELLSCHAFTSRECHT 2015
am 27./28. August 2015 in München und hören zusätzlich am Abend des 27. August 2015 um 19.00 Uhr im selben Tagungshotel den Vortrag "Mediation als Alternative im IP- und Wirtschaftsrecht" von Dr. Michael Groß. Außerdem nehmen sie unmittelbar anschließend an einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle in Form eines Wissenstests zum Selbststudium der Workshop-Dokumentation (ca. 20-30 Minuten) teil.
Zur Vorlage bei der für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer erhalten Sie anschließend:
- eine Bescheinigung über den Besuch des jeweiligen Lehrgangs (Vortragszeit: 12 Zeitstunden)
- eine weiter Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an dem Workshop "Mediation als Alternative im IP- und Wirtschaftsrecht".
Diese Workshop-Bescheinigung umfasst
- das Selbststudium der Workshop-Dokumentation (Zeitaufwand: ca. 3-5 Stunden)
- den Besuch des Vortrags "Mediation als Alternative im IP- und Wirtschaftsrecht" von Dr. Michael Groß am 27. August 2015 in München (1 Stunde Vortragszeit)
- die Teilnahme an der schriftlichen Lernerfolgskontrolle am 27. August 2015 in München.
Mit diesen beiden Bescheinigungen erfüllen Sie Ihre Fortbildungsverpflichtung nach § 15 FAO n.F. in vollem Umfang.