Arzneimittelfälschungen am 28.06.2011
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Über das Seminar
Um der zunehmenden Zahl an Arzneimittelfälschungen in der Europäischen Union Herr zu werden, hat das Europäische Parlament eine entsprechende Richtlinie verabschiedet. Das Regelwerk sieht vor, Hersteller von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur Aufbringung von Sicherheitsmerkmalen zu verpflichten, um eine lückenlose Rückverfolgbarkeit innerhalb der Vertriebskette zu gewährleisten. Die Einbeziehung von nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Die Maßnahmen zur Verhinderung von Arzneimittelfälschungen müssen mit einer Frist von 18 Monaten national umgesetzt werden und sind voraussichtlich Teil einer AMG-Novelle, die noch im Jahr 2011 angestoßen wird.
In dieser Veranstaltung werden die rechtliche Situation in Deutschland, Europa und den USA sowie die Zuständigkeiten des BKA aufgezeigt. Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Überwachungsbehörden werden praxisnah dargestellt.
Sie erhalten einen Überblick zu Präventionsmaßnahmen und zum Produktschutz durch die pharmazeutische Industrie. Es besteht ausreichend Gelegenheit Ihre Fragen an die Referenten zu adressieren und mit den Teilnehmern zu diskutieren.
Referenten
Lehrstuhl Drug Regulatory Affairs
Universität Bonn
Bonn
Kriminalhauptkommissar
Bundeskriminalamt
Wiesbaden
Referent Europa
Bundesverband der pharmazeutischen Industrie e.V
Brüssel
Pharmaziereferent
Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz
Hamburg
Head of Corporate Division Quality & Environment Health & Safety
Boehringer Ingelheim GmbH
Ingelheim