Neue Risiken aus dem Geldwäschegesetz
Für Geschäftsleiter, Geldwäschebeauftragte & sonstige Mitarbeiter
- Pflichten und Risiken der Geschäftsleitung und der Geldwäschebeauftragten
- Name and shame der Verantwortlichen
- Verschärfung des Bußgeldrisiken
- Erweiterte Pflichten zur unverzüglichen Verdachtsmeldung
- Unklarheiten zur strafbefreienden Wirkung einer Verdachtsmeldung
Vor rund 30 Jahren wurde der Tatbestand der Geldwäsche in das deutsche Strafrecht aufgenommen. Ziel war es, die organisierte Kriminalität in Deutschland einzudämmen. Diese Vorschriften bergen aber durchaus für die Geldwäsche- Beauftragten, die Geschäftsleitung aber auch die Mitarbeiter zivil- oder strafrechtliche Risiken. Verstöße gegen die Pflichten des GwG werden zunehmend mit immer höheren Bußgeldern sanktioniert, wie auch die Bestätigung der Bußgelder gegen eine Geldwäschebeauftragte durch das OLG Frankfurt/Main im April 2018 gezeigt hat. Risiken bestehen auch, wenn verdächtige Transaktionen anzuhalten sind, der Kunde aber nicht aufgeklärt werden darf.
RA Wolfgang Gabriel wird die Strafbarkeit der Geldwäsche darlegen, die rechtlichen Wirkungen einer Verdachtsmeldung aufzeigen und einen Einblick in den Gang eines Ermittlungsverfahrens geben. Darüber hinaus stellt er die aktuelle Rechtsprechung zum § 261 StGB und zum GwG vor und leitet daraus die notwendigen Konsequenzen ab.
Herr Gabriel referiert seit über 20 Jahren regelmäßig zum Thema Geldwäschebekämpfung. Seine Vorträge werden – gerade auch wegen ihres hohen Praxisbezugs – stets sehr positiv bewertet!
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