Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Dienstleister-Revision gemäß DORA am 20.03.2025
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Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Dienstleister-Revision gemäß DORA
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Über das Seminar
Aufgrund steigender (ITK-)Risiken prüft die Aufsicht zunehmend intensiver das Auslagerungsmanagement und die Dienstleistersteuerung der Banken und Sparkassen sowie die daran angeschlossenen Dienstleister.
Durch DORA (Digital Operational Resilience Act) wird künftig ein direkter Aufsichtszugriff auf die – bisher nicht direkt regulierten – Dienstleister und deren Revision möglich sein. Für die auslagernden Institute ist es daher umso wichtiger, funktionierende Prozesse im Auslagerungsmanagement, der Dienstleistersteuerung und der Internen Revision aufzubauen, um Risiken aus Auslagerungen bzw. Drittdienstleistungen – besonders bei IKT-Drittdienstleistungen – frühzeitig zu erkennen und Gegensteuerungsmaßnahmen einleiten zu können.
Hierfür sind ggf. Vor-Ort-Prüfungen des Dienstleisters und /oder der Dienstleister-Revision notwendig, um abschätzen zu können, welche Risiken für die Institute aus der Auslagerung bestehen und um den Aussagegehalt der Dienstleister-Berichterstattung einschätzen zu können.
Auch die Dienstleistungsunternehmen sind angehalten, die bisherigen Mängel aus Aufsichtsprüfungen bei anderen Dienstleistern dahingehend zu prüfen, ob Anpassungen in den Prozessen für die eigene Dienstleistungserbringung notwendig sind und eine GAP-Analyse der DORA-Auswirkungen vorzunehmen ist.