ArbEG Colloquium am 22.04.2025
Datum
Dienstag, 22.04.2025, 16:00 - 17:00 Uhr,
Dienstag, 27.05.2025, 16:00 - 17:00 Uhr,
Dienstag, 01.07.2025, 16:00 - 17:00 Uhr
Webinar
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Seminarbuchung
ArbEG Colloquium
Datum
Dienstag, 22.04.2025, 16:00 - 17:00 Uhr,
Dienstag, 27.05.2025, 16:00 - 17:00 Uhr,
Dienstag, 01.07.2025, 16:00 - 17:00 Uhr
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Über das Seminar
Das Colloquium
Das ArbEG Colloquium behandelt ausgewählte Fragestellungen zum Recht der Arbeitnehmererfindungen. Anlass für die Themenauswahl können neue Entscheidungen der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen sein, neue Rechtsprechung oder auch neue Entwicklung in der Praxis der Unternehmen, deren Konsequenzen auszuloten sind und auf die es zu reagieren gilt.
Als Mitglied des ArbEG Colloqiums haben Sie außerdem exklusiv die Möglichkeit, auch selbst Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen Sie sich einen fachlichen Austausch mit Professor Trimborn und mit Ihren Kolleg*innen wünschen.
Es findet pro Monat eine Sitzung von 60 Minuten statt. Die Sitzungen beginnen mit einem Einstiegsvortrag von Professor Trimborn, dessen Dauer und Ausführlichkeit themenabhängig gestaltet wird. Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit für Rückfragen und eine offene Diskussion.
Das ArbEG Colloquium "lebt" von einer intensiven Beteiligung seiner Mitglieder und von deren Bereitschaft, eigene Sichtweisen und Einschätzungen einzubringen und offen zur Diskussion zu stellen. So dient das ArbEG Colloqium einem intensiven fachlichen Austausch mit Prof. Trimborn und und der Mitglieder untereinander.
Fachanwaltsfortbildung
Sie erhalten zum Ende jedes Jahres eine Bescheinigung, die Ihre Mitgliedschaft im ArbEG Colloquium sowie die Dauer der von Ihnen besuchten Sitzungen dokumentiert. Diese Bescheinigung erfüllt die Voraussetzungen einer Fortbildungsbescheinigung für Fachanwälte im gewerblichen Rechtsschutz nach § 15 FAO und umfasst bei regelmäßigem Besuch 12 Zeitstunden pro Jahr. Die Möglichkeit der Interaktion mit dem Referenten und untereinander ist gemäß § 15 Abs. 2 FAO durchgehend gewährleistet. Den Nachweis der Teilnahme erbringen Sie durch das Einschalten Ihrer Kamera.