Abgrenzung Auslagerung / sonst. Fremdbezug bei IT-Dienstleistungen am 08.11.2022
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Über das Seminar
Die Abgrenzung "Auslagerung oder sonstiger Fremdbezug" bei IT-Dienstleistungen ist schwierig und stellt die betroffenen Bereiche vor besondere Herausforderungen. Nach den MaRisk stellt der "sonstige Fremdbezug" keine Auslagerung dar. Aber auch der sonstige Fremdbezug muss nachvollziehbar identifiziert und einer Risikoanalyse unterzogen werden, da aus dem sonstigen Fremdbezug auch eine Auslagerung werden kann im Verlauf der Geschäftsbeziehung. Das Auslagerungsrisiko steigt vom sonstigen Fremdbezug über unwesentliche Auslagerungen bis hin zur wesentlichen Auslagerung geht mit erhöhten Anforderungen an die Steuerung der IT-Dienstleistung bzw. ITAuslagerung einher.
Die neuen MaRisk und neuen BAIT stellen hohe Anforderungen an die Steuerung der damit einhergehenden Risiken. In jedem Fall ist eine umfassende Risikoanalyse bzw. -bewertung durchzuführen. Doch wie genau lassen sich Fremdbezüge von Auslagerungen bei IT-Bezügen unterscheiden und wie beurteilen? Ebenso müssen die Institute Ausstiegsstrategien erstellen und alternative Lösungen vorhalten. Die Prüfungserfahrung zeigt hier oft deutliche Unterschiede in der Vorgehensweise. Zunehmend ergeben sich wesentliche Feststellungen bei Aufsichtsprüfungen in diesem Themengebiet. Die Referenten berichten aus der Prüfungs- und Auslagerungspraxis und geben wertvolle Prüfungsansätze, Praxistipps und Abgrenzungshinweise.